Spenden und Vererben

Spenden

In der Presse finden Sie manchmal Spendenaufrufe überregionaler Hospizorganisationen. Wie das Wort überregional schon sagt, können Sie bei diesen Organisationen nicht unbedingt davon ausgehen, dass Ihre Spende der Hospizarbeit in Ihrer Region zu Gute kommt. Erkundigen Sie sich deshalb bei den Organisationen, wie und wo Ihre Spende eingesetzt wird.

Wenn Sie die Hospizarbeit in Bremen finanziell unterstützen möchten, würden wir uns sehr über eine Spende freuen. Wenn Sie einen bestimmten Zweck mit Ihrer Spende verfolgen, sprechen Sie uns bitte an. Wir haben in den letzten Jahren einen sehr fairen und transparenten Umgang mit Spenden entwickelt und können deshalb garantieren, dass Ihre Spende in Bremen Ihrem Wunsch entsprechend eingesetzt wird.

Unsere Bankverbindung lautet

Hospiz- und PalliativVerband Bremen e.V.
oder: HPV Bremen e.V.
IBAN: DE70 4306 0967 1076 1647 00
bei der GLS Gemeinschaftsbank eG
GENODEM1GLS

Als Nachweis akzeptieren die Finanzämter bei kleineren Spenden Ihren Überweisungsbeleg. Geben Sie bei Spenden ab 100 EUR auf der Überweisung bitte Ihre Anschrift an, damit wir wissen, wohin wir die Spendenbescheinigung schicken sollen. Eine Bescheinigung kann nur die Person erhalten, von deren Konto die Überweisung erfolgte.

Testament: Vererben und Verfügen

Immer mehr Menschen entschließen sich, einen Teil Ihres Vermögens nach dem Tod gemeinnützigen Organisationen zukommen zu lassen. In den letzten Jahren wurde auch der Hospiz- und PalliatvVerband Bremen e.V. auf diese Weise bedacht, oft mit der Auflage, den erhaltenen Betrag mit mehreren Hospiz- und Palliativeinrichtungen zu teilen. Einer solchen Auflage kommen wir natürlich gerne nach. Achten Sie in einem solchen Fall bitte auf eine genaue Formulierung, wem Ihre Verfügung zugute kommen soll:

  • ambulanten Hospizdiensten, stationären Hospizen, Palliativstationen, Palliativdiensten (SAPV)
  • Diensten und Einrichtungen für Erwachsene, für Kinder
  • Diensten und Einrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen oder im Land Bremen
  • anteilig auch dem Hospiz- und PalliativVerband Bremen

Besprechen Sie dies ggf. mit Ihren Angehörigen oder mit Ihrem rechtlichen Berater bzw. Ihrer Beraterin (Rechtsanwältin /Rechtsanwalt / Notar:in)